Es wird folgender Vertrag geschlossen.
(1) Gegenstand der Vereinbarung
Der/ die Mitarbeiter/in wird für den Auftraggeber als freie/r Mitarbeiter/in tätig. Die Tätigkeit der Nachhilfekraft dient jeweils der
ordnungsgemäßen Vorbereitung auf einen Beruf (Ausbildung...) oder vor einer juristischen Person des öffentlichen Rechts
abzulegendenPrüfungen (Hauptabschluss, Realabschluss, Abitur...).
(2) Tätigkeitsumfang
a. Die Nachhilfekraft darf selbst bestimmen, ob sie vom Auftraggeber angebotene Aufträge zur Schülernachhilfe übernehmen möchte und
ist nicht zur Annahme verpflichtet. Die Tätigkeit umfasst die Stunden selbst, kurze Vorbereitung, Anfahrt zum Schüler, Gespräch mit
Eltern. Tätigkeiten für andere Einzelnachhilfe-Institute sind dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen.
b. Der Auftraggeber erteilt Einzelaufträge, wobei es keine Verpflichtung für die Nachhilfekraft zur Bereithaltung für Aufträge gibt. Es gibt
keine Einsatzpläne, in denen im Vornhinein Einsätze der Nachhilfekraft festgelegt werden. Die Nachhilfekraft willigt ein, für eine
schnellere Auftragsvergabe vom Auftraggeber auch über WhatsApp kontaktiert werden zu dürfen. Hat die Nachhilfekraft kein WhatsApp,
oder möchte dieses nicht nutzen, erfolgt die Kontaktaufnahme auf anderem Wege. Die Kundendaten unterliegen dem
Datenschutz und dürfen nur zum Zweck der Auftragsverwirklichung genutzt werden. Weitergabe an Dritte strengstens untersagt.
c. Die Nachhilfekraft hat keinerlei Befugnisse, im Namen des Auftraggebers Kündigungen entgegenzunehmen, oder im Namen des
Auftraggebers Stunden gutzuschreiben bzw. Änderungen an Formalitäten vorzunehmen. Die Nachhilfekraft darf jedoch nach
eigenem Ermessen Zusatzstunden erteilen.
Unterlagen, wie z.B. Bildungsgutscheine, sind bei etwaiger Aushändigung vom Kunden an die Nachhilfekraft unverzüglich an den
Auftraggeber zu senden; das Porto wird nach Beifügen des Belegs erstattet.
(3) Leistungserbringung
a. Grundsätzlich führt die Nachhilfekraft den Unterricht beim Schüler vor Ort in 60-, oder 90 Minuten-Einheiten durch. Näheres bestimmt dier Klassenstufe. Bei Annahme eines Auftrages
wird es begrüßt, wenn die Nachhilfekraft eine unentgeltliche Probestunde (45 Minuten) beim Kunden durchführt, um
sich kennenzulernen. Der Auftraggeber verdient hieran ebenfalls nicht.
b. Die Nachhilfekraft erhält bei positiver Entscheidung zur Annahme des Einzelauftrags die Daten übermittelt; ab dann gilt der Auftrag als
angenommen. Die Nachhilfekraft hat dafür Sorge zu tragen, dass der Kontakt zum Kunden zeitnah hergestellt wird. Hat die
Nachhilfekraft nach mehrmaligen Versuchen keinen Erfolg bei der Kontaktaufnahme, ist der Auftraggeber unverzüglich zu informieren.
c. Die Nachhilfekraft führt ihre angenommenen Aufträge zuverlässig, gewissenhaft und regelmäßig gemäß den Vorgaben des
Einzelauftrags durch. Bei längerfristiger Krankheit teilt die Nachhilfekraft dem Auftraggeber den Umstand umgehend mit.
d. Bei einer Absetzung der Nachhilfekraft bei einem Kunden hat diese sowohl die Tätigkeit unter Einhaltung einer dann näher bestimmten
Frist, als auch den Kontakt zum Kunden einzustellen.
e. Die angenommenen Kundenaufträge gehen zu keiner Zeit (auch nicht nach Kündigung) in eine private Betreuung durch die
Nachhilfekraft über, sondern verbleiben beim Auftraggeber. Zuwiderhandlung kann Schadenersatz begründen.
(4) Honorar
a. Die Nachhilfekraft erhält sowohl für Einzelunterricht bei Schüler(innen) zu Hause, als auch für Online-Live-Nachhilfe jeweils ein unterschiedliches Honorar.
b. Für Einzelunterricht bei Schüler(innen) vor Ort erhält die Nachhilfekraft pauschal 19,00 € je 60 Minuten (bzw. 14,25 € je 45 Min | 28,50 € je 90 Min) ausgezahlt.
c. Für Online-Distanzunterricht erhält die Nachhilfekraft pauschal 15,00 € je 60 Minuten (bzw. 11,25 € je 45 Min) ausgezahlt.
d. Die Nachhilfekraft sorgt eigenständig dafür, dass nach jeder Stunde ein Nachweis der Schüler(in) oder Elternteil der erbrachten Stunden vorhanden ist. Dies ist mittels Unterschriftenliste (vor Ort)
oder Screenshot (Distanzunterricht) zu erbringen.
e. Nur tatsächlich erteilte Nachhilfestunden dürfen abgerechnet werden. Das Honorar wird bargeldlos am 11. des Folgemonats auf ein inländisches Konto überwiesen, spätestens jedoch 5 Werktage nach
Einreichung einer vollständigen Abrechnung der Nachhilfekraft. Abrechnung und Stunden-Nachweis sind gemeinsam zu übersenden.
f. Zu spät abgesagte Stunden des Schülers (24 Stunden vor Terminbeginn) zu 50% von der Nachhilfekraft berechnet werden. Diese sind in der Abrechnung als Ausfallstunde zu kennzeichnen.
g. Der Auftraggeber behält sich vor, erteilte Nachhilfe-Extrastunden, welche über das gewöhnliche Maß hinausgehen, erst nach erfolgtem Zahlungseingang der Eltern bzw. des zuständigen Trägers auszuzahlen.
(5) Weitere Regelungen zur freien Mitarbeit
Die Nachhilfekraft ist aufgrund der Honorartätigkeit nicht sozialversichert. Urlaubsgeld und andere Leistungen, die üblicherweise von
Arbeitnehmern oder arbeitnehmerähnlichen Personen zustehen, können bei einer freiberuflichen Tätigkeit nicht gewährt werden, bzw.
widersprechen den Grundsätzen des freien Mitarbeiterstatus. Für etwaige Verpflichtungen gegenüber Ämtern und Behörden ist die
Nachhilfekraft vollumfänglich selbst verantwortlich.
(6) Abwerbeverbot
a. Die Nachhilfekraft verpflichtet sich über die im Rahmen der Tätigkeit bekannt gewordenen betrieblichen Interna, insbesondere
Kontaktdaten von Kunden und Firmen-Dokumente, während- und auch nach Beendigung der Tätigkeit - Stillschweigen zu bewahren.
b. Es ist der Nachhilfekraft verboten, Kunden durch Preisnachlässe abzuwerben oder auf solche Angebote einzugehen.
Es der Nachhilfekraft verboten, Kunden für private oder gewerbliche Nachhilfe (auch im Auftrag Dritter) abzuwerben, oder auf solche
Angebote einzugehen. Abwerbeversuche seitens der Kunden hat die Nachhilfekraft uns unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
c. Der Versuch der Abwerbung ist der Nachhilfekraft nicht gestattet, ebenso wie andere unlautere Versuche, sich zu eigenen Gunsten
zum Nachteil des Auftraggebers einen Vorteil zu verschaffen und haben bei Bekanntwerden die fristlose Kündigung zur Folge. Etwaige
Schadenersatzforderungen bleiben davon unberührt. Es ist dabei unerheblich, ob die Abwerbung von der Nachhilfekraft, oder von
Kunden ausging.
d. Das Abwerbe- und Wettbewerbsverbot gilt auch über eine Kündigung seitens der Kunden, und/ oder über eine Kündigung der
Nachhilfekraft, für einen Zeitraum von mindestens 24 Monate, hinaus. Das Umgehen des Abwerbeverbots ist für diesen Zeitraum somit
bei Kündigung jedweder Seite ausgeschlossen.
(7) Ausschluss einer Verbindung zu extremistischen Vereinigungen/ religiösen Sekten
Mit ihrer Unterschrift bestätigt die Nachhilfekraft, dass sie in keiner geschäftlichen oder sonstigen Beziehung zu einer Scientology-
Organisation, den Anhängern und Methoden, als auch Technologien von L. Ron Hubbard, oder einer politisch extremistischen Partei
oder Religion steht. Unwahrheitsgemäßge Angaben können rechtliche Schritte zur Folge haben (Image-Schaden).
(8) Führungszeugnis
Die Nachhilfekraft bestätigt mit ihrer Unterschrift, dass sie ein positives polizeiliches Führungszeugnis besitzt. Insbesondere hat die
Nachhilfekraft keine Vorstrafen, die im Zusammenhang mit Kindern- oder Jugendlichen stehen. Auf Verlangen des Auftraggebers ist
ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis vorzulegen.
(9) Kündigung
Diese Rahmenvereinbarung darf von der Nachhilfekraft und vom Auftraggeber mit einer Frist von vier Wochen schriftlich gekündigt
werden. Eine Kündigung aus wichtigem Grund ist jederzeit schriftlich unter Angabe des Grundes möglich. Innerhalb der Kündigungsfrist
sind alle betreuten Schüler bis zum Ende ordnungsgemäß zu betreuen.
(10) Änderungen, Ergänzugen, Nebenabreden
Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform. Auch eine Änderung dieses Schriftform-Erfordernisses
bedarf der Schriftform. Im Falle eventuell unwirksamer Bestimmungen gilt eine zulässige, Ihrem Sinn und Zweck möglichst weitgehend
entsprechende Regelung.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Lübeck, soweit eine solche Regelung getroffen werden darf.
Pflichtfeld!
Pflichtfeld!